Das Berufsschulnetz für die nächsten zehn Jahre steht
Teilschulnetzplan tritt am 1. August 2021 in Kraft
Sachsens Kultusministerium hat den Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen erarbeitet und beabsichtigt, diesen mit Gültigkeit zum 1. August 2021 in Kraft zu setzen. Erstmals liegt damit eine landesweit aufeinander abgestimmte Verteilung der Ausbildungsgänge vor.
»Mit dem Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen im Freistaat ist es gelungen, die berufliche Bildung in Sachsen auf ein festes Fundament von Standorten, Ausbildungen und Schularten zu stellen. Dieser Plan erzeugt die langersehnte Standortsicherheit für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie für die Unternehmen und Schulträger. Durch die getroffenen Maßnahmen ist es nicht nur möglich, die Qualität der beruflichen Bildung zu sichern, sondern auch Berufliche Schulzentren (BSZ) zu spezialisieren und in ihren Fachkompetenzen zu stärken«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz.
Dem Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen gingen ein über ein Jahr währender Dialogprozess sowie umfangreiche Vorarbeiten und zahlreiche Gespräche voraus. Dazu gehörten eine Sachverhaltsanalyse der Beruflichen Schulzentren, eine Befragung durch das Zentrum für sozialwissenschaftliche Methoden der TU Dresden, mehrere Beratungen und intensive Abstimmungen mit allen Schulträgern und dem Landesausschuss für Berufsbildung sowie weiteren Akteuren. Der Minister dankte allen Beteiligten für ihre Kompromissbereitschaft. „Im Ergebnis des Dialogprozesses wurden Änderungen gegenüber dem Arbeitsentwurf vorgenommen. Dies verdeutlicht die Einsicht und Bereitschaft für Veränderungen und gelang nicht zuletzt auch deshalb, weil die drei großen Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz in sehr konstruktiver Art und Weise bereit waren, Bildungsgänge an die Landkreise abzugeben“, so Kultusminister Christian Piwarz. Von den insgesamt 13 Gebietskörperschaften haben lediglich die Landkreise Mittelsachsen und Bautzen ihr Einvernehmen versagt.
Die im Teilschulnetzplan getroffenen Festlegungen erreichen gegenüber der gegenwärtigen Situation eine Stärkung des Berufsschulnetzes in allen Landkreisen, darunter auch in den Landkreisen Bautzen und Mittelsachsen. Die gängige Praxis, nach der über Klassenbildungen in der dualen Berufsausbildung mit dem Instrument der jährlichen Fachklassenliste entschieden wird, hatte Unsicherheiten über die Beständigkeit der Beschulungsstandorte für Auszubildende, Unternehmen und Schulträger zur Folge. Diese Standort- und Planungsunsicherheiten waren neben anderen Aspekten ein wichtiger Grund, die Schulnetzplanung für die berufsbildenden Schulen auf das Kultusministerium mit Blick auf den gesamten Freistaat zu übertragen.
Mit den geplanten Änderungen gelingt es im Landkreis Mittelsachsen, alle drei Beruflichen Schulzentren zu stabilisieren und langfristig zu erhalten. Für das BSZ für Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft Freiberg mit Fachschulzentrum Freiberg-Zug ist eine Stärkung aufgrund der relativ niedrigen Schülerzahl, die nur geringfügig über der im Sächsischen Schulgesetz vorgegebenen Mindestschülerzahl liegt, dringend geboten. Dies gelingt unter anderem durch die Auflösung des Doppelangebotes für den Ausbildungsberuf Landwirt innerhalb des Landkreises. Zudem wird das BSZ Döbeln-Mittweida unter anderem in den Ausbildungsberufen um die Lagerlogistik gestärkt.
Für den Landkreis Bautzen führen die geplanten Änderungen an den BSZ in Bautzen und Radeberg zu einer Stärkung in den jeweiligen Kernkompetenzen der dualen Ausbildung. Dazu waren die Landkreise Görlitz und Meißen sowie die Stadt Dresden in einem nicht unerheblichen Maß durch die Abgabe eigener Bildungsgänge bereit.
Unter Berücksichtigung der im Anhörungsentwurf vorgesehenen Standortfestlegungen und nach Auswertung der Daten aus der Schülerstromanalyse, die den Wohnort der Auszubildenden erfasst, ergibt sich nach Umsetzung aller Änderungen und einem abgeschlossenen Aufwuchs und Abgang aller Ausbildungsjahre ein positiver Saldo an Schülerzahlen für die Landkreise Bautzen und Mittelsachsen.
Mit Verweis auf das Sächsische Schulgesetz beabsichtigt das Kultusministerium daher in diesen beiden Fällen, das Einvernehmen zu ersetzen.
»Alle Landkreise profitieren von den Planungen und sind im Ergebnis bessergestellt als vorher«, erklärte Kultusminister Christian Piwarz.