Zahlen und Fakten
Berufliche Schulzentren (BSZ)
Seit 1. August 2021 gibt es für die 60 Berufliche Schulzentren und deren Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen einen Teilschulnetzplan.
Rund 70.000 Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende besuchten im Schuljahr 2024/2025 die BSZ. Davon befanden sich rund 49.000 in der dualen Berufsausbildung. Darüber hinaus absolvierten 1.180 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine duale Berufsausbildung in besonderen Klassen.
Weiterer Anstieg der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Schuljahr 2024/25)
An den 245 berufsbildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft lernten im Schuljahr 2024/25 mehr als 107.100 junge Männer und Frauen. Das sind knapp 1.550 bzw. 1,5 Prozent mehr als im Schuljahr 2023/24.
Die Schülerzahlen entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr in den einzelnen Schularten sehr unterschiedlich. Den größten prozentualen Anstieg der Schülerzahlen verzeichneten die Fachoberschulen mit 5,4 Prozent bzw. um fast 330 Schülerinnen und Schüler.
An den Berufsfachschulen konnte ein Anstieg um 4,4 Prozent bzw. 969 Schülerinnen und Schüler festgestellt werden. Hier werden überwiegend Gesundheitsberufe ausgebildet.
Darüber hinaus stiegen die Schülerzahlen an den Berufsschulen (+5,2 Prozent) und in den Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sowie im Berufsgrundbildungsjahr jeweils um 4,6 Prozent.
Gesunken sind die Schülerzahlen im Vergleich zum Schuljahr 2023/2024 im Berufsvorbereitungsjahr (-34,8 Prozent), an den Beruflichen Gymnasien (-0,7 Prozent) und an den Fachschulen (-8,3 Prozent).
Bundesweit werden 327 duale Ausbildungsberufe angeboten, davon können 212 im Freistaat gelernt werden.
Teilschulnetzplan und Begleitliste regeln wo welcher Ausbildungsberuf angeboten wird
Das Portfolio der anerkannten Ausbildungsberufe spiegelt sich in der sächsischen Begleitliste zum Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen wider.
Junge Frauen dominieren an Berufsfachschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien
Der Frauenanteil an berufsbildenden Schulen betrug im Schuljahr 2024/2025 47,7 Prozent, wobei Berufsfachschulen überwiegend von jungen Frauen besucht werden (72,9 Prozent). Darüber hinaus lernen mehr Frauen als Männer an Fachschulen (69,5 Prozent) sowie an Beruflichen Gymnasien (58,2 Prozent).
Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, betrug im Schuljahr 2024/2025 12,1 Prozent und ist somit um 1,8 Prozentpunkte im Vergleich zum Schuljahr 2023/2024 gestiegen.
Begriffserklärungen
Berufsbildende Schulen umfassen alle öffentlichen und Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen. Die öffentlichen berufsbildenden Schulen sind seit dem Schuljahr 1992/93 in Berufliche Schulzentren (BSZ) integriert. Auf diese Art wird es möglich, auch wenige Klassen einer Schulart zu bilden und eine flächendeckende Beschulung zu erreichen. An jedem BSZ können mehrere Schularten gemäß §§ 8 bis 13 a SchulG vorhanden sein.
- Berufsschule (BS)
- Berufsvorbereitung (Übergangssystem)
- Berufsvorbereitende Vollzeitschulen (Berufsvorbereitungsjahr ein- oder zwei-jährig (BVJ und gBVJ))
- Vorbereitungsklassen (VKA)
- Klassen mit berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und Maßnahmen der Einstiegsqualifizierung, die jeweils im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden (BvB und EQ)
- Berufliche Grundbildung (Berufsgrundbildungsjahr (BGJ))
- Duale Berufsausbildung (BS)
- Berufsvorbereitung (Übergangssystem)
- Berufsfachschule (BFS) (Ref.34)
- Fachoberschule (FOS) (Ref.34)
- zwei oder dreijährig (FOS sowie FOS+)
- Berufliches Gymnasium (BGy) (Ref.34)
- Fachschule (FS)
- in Vollzeit- oder Teilzeitform als berufliche Weiterbildung
Darüber hinaus können Klassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf gebildet werden.
Berufsschulen vermitteln in der dualen Berufsausbildung berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Berufsschulen sind eigenständige Lernorte und gleichberechtigte Partner der betrieblichen Ausbildung. Sie führen gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf. An den Berufsschulen können auch allgemeine Schulabschlüsse erworben werden.
Berufsschulen sind von den Berufsschulpflichtigen, die einen Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen haben, verpflichtend zu besuchen. Die entsprechenden berufsbildenden Förderschulen werden von behinderten Jugendlichen besucht, die in einem Beruf gemäß §§ 65, 66 Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder § 42 l, 42 m der Handwerksordnung (HwO) ausgebildet werden.
Das Berufsgrundbildungsjahr vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte als berufliche Grundbildung für eine nachfolgende duale Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf. Das Berufsgrundbildungsjahr wird in vollzeitschulischer Form als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.
Das Berufsvorbereitungsjahr hat die Aufgabe, die berufsübergreifende Bildung zu vertiefen sowie elementare berufsbezogene Lerninhalte in zwei Berufsbereichen zu vermitteln. Es wird in vollzeitschulischer Form im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung als einjähriger Bildungsgang an der Berufsschule geführt.
Die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen unterstützen noch nicht ausbildungsreife Jugendliche und junge Erwachsene bei der Berufswahlentscheidung. Sie sollen ihre berufliche und soziale Handlungskompetenz stärken, die Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung fördern und dazu beitragen, ihre individuellen Chancen für eine Eingliederung in das Berufs- und Arbeitsleben zu verbessern. Durch die amtliche Statistik werden die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen BvB und BvB-rehaspezifisch sowie die Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQ) erfasst.
Berufliche Gymnasien vermitteln in verschiedenen Fachrichtungen allgemeine und berufsbezogene Lerninhalte. Sie umfassen die Einführungsphase (Klassenstufe 11) sowie die Jahrgangsstufen 12 und 13. Aufnahmevoraussetzung für Berufliche Gymnasien ist der mittlere Schulabschluss, ggf. in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Das Berufliche Gymnasium verleiht die allgemeine Hochschulreife (Abitur), dieser Abschluss berechtigt zu einem Studium an allen Universitäten und Hochschulen in allen Studiengängen.
Berufsfachschulen bilden Schüler in einem Beruf aus oder bereiten sie auf eine Berufsausbildung vor. Die Berufsfachschule trägt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung und vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte. Die schulische Ausbildung beinhaltet Betriebspraktika und/oder eine berufspraktische Ausbildung.
Fachoberschulen werden in verschiedenen Fachrichtungen geführt. Sie vermitteln allgemeine und auf die jeweilige Fachrichtung zugeschnittene fachtheoretische Lerninhalte. Die zweijährige Ausbildung beinhaltet zudem fachpraktischen Unterricht in Einrichtungen außerhalb der Schule. Fachoberschulen umfassen die Klassenstufen 11 und 12 und werden ein- oder zweijährig geführt. Bewerber mit einem Realschulabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unmittelbar in die Klassenstufe 12 eintreten. Die einjährige Fachoberschule kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Die Fachoberschule führt zu einer Fachhochschulreife, die unabhängig von der besuchten Fachrichtung zu einem Studium an allen Fachhochschulen berechtigt.
Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und haben die Aufgabe, Fachkräfte mit beruflichen Erfahrungen zu befähigen, Tätigkeiten im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Fachschulen werden i. d. R. nach einem bereits erworbenen Berufsabschluss und entsprechender praktischer Berufserfahrung besucht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung an den Fachschulen vermittelt berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und wird in Voll- oder Teilzeitform durchgeführt.
Auszubildender/Auszubildende (Lehrling) ist, wer einen Berufsausbildungsvertrag im Sinne des BBiG oder HwO abgeschlossen hat, um eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (§ 5 BBiG), in einem als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf (§ 104 BBiG) oder in einem Ausbildungsberuf in der Erprobung (§ 6 BBiG) zu absolvieren.